Das kooperative Studium

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Versicherungspflicht

Donnerstag 12. April 2012 von kooper

Seit Januar 2012 besteht durch das“ Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) und anderer Gesetze“ eine Sozialversicherungspflicht aller Studenten dualer Studiengänge in Deutschland. Dieser Artikel soll erklären, wie diese Änderung zu Stande kam und was sie für alle Studierenden konkret bedeutet.

Hintergrund
Am Anfang stand die Erkenntnis der Träger von Sozialversicherungen, dass duale Studierende als Beschäftigte zur Berufsausbildung zu bewerten sind. Damit unterlägen alle dual Studierenden der Sozialversicherungspflicht. Das würde bedeuten, dass Sie, wie andere Auszubildende auch, Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entrichten müssen.
Ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 01.12.2009 hatte noch das Ergebnis, dass zwischen praxis- und ausbildungsintegrierenden dualen Studiengängen unterschieden werden muss. Die ausbildungsintegrierenden Studiengänge unterliegen nach damaliger Auffassung des BSG der Sozialversicherungspflicht, praxisintegrierende Studiengänge jedoch nicht. Diese Einschätzung wurde auch von den Sozialversicherungsträgern geteilt.

Neuer Beschluss
Geändert wurde dieses Gesetz nun, weil eine unterschiedliche Behandlung dualer Studierender nicht im Sinne des Gesetzgebers ist. Das zu Beginn dieses Jahres in Kraft getretene „Vierte Gesetz zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze“ besagt nun, dass alle dual Studierenden gleich beurteilt und der Sozialversicherungspflicht unterworfen werden. Gerechtfertigt wird dieser Schritt mit der Begründung, dass die Studierenden in einem kooperativen Studium einen hohen praktischen Bezug, sowie ein festes Gehalt haben. Somit sind sie eher mit Beschäftigten zur Berufsausbildung vergleichbar und müssen auch entsprechend behandelt werden.

Folglich werden seit dem 01.01.2012 alle Studenten dualer Studiengänge wie Auszubildende beurteilt. Aus der Zahlung der „Ausbildungsvergütung“ müssen also Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (je zur Hälfte vom Studenten und dem Betrieb) entrichtet werden.

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Vergütung der Studierenden

Donnerstag 12. April 2012 von kooper

Dieses Thema ist gerade im Bezug auf des kooperative Studium sehr interessant. Denn wegen des finanziellen Aspekts entscheiden sich immer mehr junge Leute für diese Form des Studiums. Warum das der Fall ist, soll dieser Artikel erklären.

Übernahme der Gebühren: Sich als Schulabsolvent für oder gegen ein Studium zu entscheiden hängt meist nur von zwei Faktoren ab. Gibt es einen Studiengang der mich interessiert? Und wie kann ich ein Studium finanzieren? Letztere Frage stellt sich für duale Studierende nicht. Die Studiengebühren werden einfach vom Kooperationsunternehmen übernommen. Außerdem gibt es meistens noch einen Zuschuss für Lehrmaterialien wie zum Beispiel Bücher.

Gehalt: Manche Unternehmen zahlen Ihren dualen Studenten zusätzlich sogar noch ein Gehalt. Dies bewegt sich meist im Rahmen dessen, was ein “normaler” Auszubildender in diesem Bereich auch bekommen würde. Wie viel Geld gezahlt wird hängt von der Größe und der Branche des Unternehmens ab. So zahlt zum Beispiel ein großes Unternehmen aus dem Bankwesen mehr, als ein kleines Unternehmen aus dem Bereich der Pflege.

Zwischen Betrieb und Studenten wird im Normalfall bis zum Ende des Studiums ein individueller Teilzeitvertrag abgeschlossen. Ob die Studierenden nur während der Praxisphasen Gehalt beziehen oder die ganze Zeit über, wird dann im Einzelfall entschieden.

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